Der grundlegende EBP bietet in der Regel nur eine begrenzte oder gar keine Deckung für routinemäßige Sehversorgung wie Sehtests für Brillen oder die Brillen/Kontaktlinsen selbst. Er deckt eher medizinisch notwendige Diagnosen und Behandlungen von Augenkrankheiten oder -verletzungen ab. Erweiterte oder private Versicherungspläne bieten oft bessere Sehleistungen, aber auch hier variieren die Details stark. Besuche bei einem Augenarzt wegen eines medizinischen Problems werden im Allgemeinen wie jeder andere Facharztbesuch abgedeckt (vorbehaltlich Zuzahlungen, Selbstbehalten usw.). Routinemäßige Augenuntersuchungen können abgedeckt sein, oft jedoch mit Häufigkeitsbeschränkungen (z. B. einmal pro Jahr oder alle zwei Jahre). Die Kostenübernahme für Sehhilfen (Brillen, Linsen) ist häufig eingeschränkt, oft mit einer Obergrenze für den erstattungsfähigen Betrag. Medizinisch notwendige Operationen wie die Kataraktentfernung sind in der Regel abgedeckt, obwohl eine Vorabgenehmigung typischerweise erforderlich ist.