Handelsrechnung: Diese ist unerlässlich. Sie enthält Angaben zum Absender und Empfänger, eine klare Beschreibung der versendeten Waren, die Menge, den Wert pro Artikel und den Gesamtwert, die Währung, das Ursprungsland und die Verkaufsbedingungen. Zollbeamte verwenden diese zur Festsetzung von Zöllen und Steuern.